Bürgerversammlung war am 14.09.2017
Am Donnerstag dem 14.09.2017 trafen sich 25 Bürger in der Gaststätte Fortschritt zur Versammlung der BI Grundwasser. Nachdem Sprecher Manfred Loew alle begrüßt und die Versammlung eröffnet hatte, erklärte Uwe Berner welche Gräben für Rathenow von Bedeutung sind: Da ist das wichtige System des Körgrabens, das den Wolzensee reguliert. Dazu gehört als Oberlauf auch der Klusgraben, der das Gebiet des Rodewaldschen Luchs anschließt. Die Straßenendwässerung des Grünauer Weges, der Milower Straße, der Eigendorfstr und der Straße Am Körgraben fließen in den Körgraben. Die Endwässerung der Straßen von Rathenow Ost und des Gebietes um den Hauptbahnhof gehen in den Bahnseitengraben und fließen in den Königssee, der dann über den Schwanengraben in den Wolzensee mündet. Etwa parallel zum Schwanengraben verbindet der Wolzengraben das sumpfige Gebiet, neben dem Birkenweg, mit dem Wolzensee. Zwei weitere wichtige Gräben sind der Herrengraben und der Riesenbruchgraben. Ersterer beginnt hinter der Curlandstraße in Höhe der Stendaler Straße und ist für das nördliche Gebiet Semliner Straße und Breischeidstraße von Bedeutung. Er durchquert den Falkenweg, ein Stück weiter die B 102 und endet in der Stremme. Da vor der B 102 meistens ein Biberdamm ist, muss das Wasser weiter laufen zum Pumpwerk Albertsheim, wo es dann reguliert werden kann. Es könnte auch frei ohne Pumpwerk in den Semliner See fließen, wenn der Einlauf in den See nicht durch eine Verplombung (Weg) verschlossen wäre. Auch das Wasser der Grundwassersanierung der Kasernen wird in den Herrengraben geleitet. Der Riesenbruchgraben nimmt das Wasser der Butterlake, des Bahnseitengrabens und des Roten Fenns auf, führt es durch den Stadtwald und der Riesenbruchwiese am Golfplatz endlang in den Semliner/Ferchesaer See. Dieser Graben verringert den Grundwasseranstrom auf die Gebiete Neufriedrichsdorf, Rathenow Ost, Baumsiedlung und Waldsiedlung . Uwe Berner bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt und dem WBV, aber beklagte die Verhinderungspolitik der Naturschutzbehörden. Diese verlangen immer wieder Antragstellungen für Grabenreinigung, die laut WHG §39 nicht erforderlich sind. Oder es werden Auflagen erteilt, z.B. dass die Pflege des Klusgrabens nur per Handarbeit erfolgen darf. Nach einer weiteren kurzen Rede von Manfred Loew hielt Rolf Ursinus seinen Vortrag über Ursachen und Probleme, die unser Grabensystem beeinträchtigen.
Auch Dr.Lemle hob in seiner Rede, die gute Zusammenarbeit der Stadt mit der BI hervor und erklärte, dass das Gutachten für die Gewässerregulierung nun genehmigt ist und ein Gutachter gesucht wird. In der anschließenden Diskussion wurde von einem Teilnehmer angemahnt, nicht den Naturschutz zu verteufeln und Schuld an den Problemen mit dem Grundwasser zu geben. Darauf wurde von der BI geantwortet, dass niemand den Naturschutz an sich in Frage stellt, jedoch müssten sich die Mitarbeiter der Naturschutzbehörden und Naturschutzverbände auch an die geltenden Gesetze halten und nicht wie im Rodewaldschen Luch ohne Antrag und Genehmigung Bäume fällen dürfen oder auch am Riesenbruchgraben eigenmächtig Anstauungen vornehmen . Doch die zuständigen Behörden.sind ja auf dem „grünen Auge“ blind und so ist der Naturschutz im Staat zum Staate geworden und kann mit Auflagen jede gesetzliche Regelung, wie die Grundreinigung der Gräben verhindern.